Legalisation/Apostille:

Apostillen: Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland


Die "Haager Apostille" ist – ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Für Urkunden aus Rumänien ist wechselseitig eine Legalisation nicht erforderlich da sie durch die "Haager Apostille" ersetzt wird.

Für Urkunden aus der Republik Moldau gilt die Haager Apostille nicht.
(Die Republik Moldau ist dem Apostille-Abkommen ebenfalls beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt eingelegt, so dass das Übereinkommen bilateral keine Anwendung findet)

Weitere Infos:
Wo und wie erhalte ich die Apostille zu meiner Urkunde?
Ce este o apostila si de unde o primesc?
Regierungspräsidium Stuttgart

So sieht eine rumänische Apostille aus (neues Format):


So sieht eine deutsche Apostille aus: oder